
Bewusst. Bunt. Gesund. Ernährungstherapie Anna Fröba
Bezuschussung/ Kostenübernahme der Krankenkasse
Bezuschussung der Ernährungstherapie
(mit Erkrankung)
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Nach § 43 SGB V ist eine (Teil-)Kostenerstattung der Ernährungstherapie möglich!
So gehts:
​Ihr Arzt/ihre Ärztin füllt die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus.
Damit bestätigt er/sie die Notwendigkeit einer ernährungstherapeutischen Beratung.
Das Formular können Sie hier herunterladen.
Gerne kann der Arzt/die Ärztin Kopien von aktuellen Laborwerten, Arztberichten und ggf. ihrer Medikation beilegen.
Machen Sie sich eine Kopie der Bescheinigung!​​
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Sie nehmen Kontakt zu mir auf und erhalten nach Absprache einen Kostenvoranschlag.
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Fragen Sie bei ihrer Krankenkasse nach, ob die Kosten der Ernährungstherapie bezuschusst bzw. übernommen werden.​​​​​​​​​​​​​​​​​
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​Wenn Sie sich entschieden haben die Ernährungstherapie durchzuführen, können Sie den ersten Termin mit mir vereinbaren.
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Bringen Sie zum ersten Termin bitte die Kopie der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung sowie die Befunde und aktuellen Blutwerte (falls vorhanden) mit. Weitere Informationen zum Ablauf der Ernährungstherapie finden Sie hier.
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Nach Abschluss der Ernährungsberatung erhalten Sie von mir eine Rechnung und eine Teilnahmebescheinigung.
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Nach Zahlung der Rechnung an mich reichen Sie die Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Anschließend erhalten Sie von der Krankenkasse eine Rückerstattung.
Bezuschussung der Ernährungsberatung
(ohne Erkrankung)
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Nach § 20 SGB V ist eine Bezuschussung der präventiven Ernährungsberatung möglich!
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Für AOK PLUS - Versicherte:
Sie benötigen einen AOK - Gutschein "Gesunde Ernährung", den Sie hier beantragen können:
Mit dem Gutschein erhalten Sie kostenfrei eine "Individuelle Ernährungsberatung" (4 x 60 min).
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Nicht bei der AOK PLUS versichert?
So gehts:
​​​​Sie nehmen Kontakt zu mir auf und erhalten nach Absprache einen Kostenvoranschlag.
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Sie melden sich bei ihrer Krankenkasse und informieren sich über die Bezuschussung der Ernährungsberatung.​​​​​​​​​​​​​​​​​​​
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Sie vereinbaren einen Termin mit mir. ​
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Nach Abschluss der Ernährungsberatung erhalten Sie von mir eine Rechnung und eine Teilnahmebescheinigung.
Nach Zahlung der Rechnung an mich reichen Sie die Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Wenn die Krankenkasse die Ernährungsberatung bezuschusst, erhalten Sie eine Rückerstattung (ca. 80 - 100 %).